Von Denise Lachat (Der Bund) - 16.04.2009 - Jahrelang hat Schwester Marie-Rose Genoud im Wallis für die finanziellen Rechte von Asylbewerbern gekämpft. Und ihr hartnäckiger Einsatz hat sich nicht nur vor dem Herrn gelohnt.

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Am liebsten würde Schwester Marie-Rose Genoud für die zwanzig prall mit Beweismaterial gefüllten Bundesordner einen feuersicheren Schrank anschaffen, doch das sei leider viel zu teuer, seufzt die 70-jährige Schwester des Sittener Ursulinerinnen-Klosters. Immerhin hat die streitbare Nonne dafür gesorgt, dass jedes Schriftstück aus ihrem jahrelangen Kampf für die Asylbewerber und gegen die Behörden des Kantons Wallis fein säuberlich kopiert, inventarisiert und computerisiert worden ist.Vor einem Jahr hat Genoud ein Dokument abgelegt, das die entscheidende Wende brachte: Das Bundesverwaltungsgericht hiess den Rekurs eines Asylbewerbers gegen eine Abrechnung des Bundesamts für Migration (BfM) gut und bestätigte damit, was die Klosterfrau vor zehn Jahren entdeckt hatte: Der Kanton Wallis hat erwerbstätige Asylbewerber unrechtmässig zur «Rückzahlung von Schulden» verpflichtet.
«Nicht im Traum» hätte Schwester Marie-Rose mit diesem Verlauf der Dinge gerechnet, als sie ihre Lehrtätigkeit am Seminar von Sitten nach 27 Jahren aufgab, um fortan Asylsuchende und ihre Familien zu betreuen. Die zierliche Frau streckt ihren Rücken durch, ihre wasserhellen Augen funkeln. Rückschläge gab es immer wieder, doch die Bauerstochter aus dem Val d’Anniviers, das älteste von zehn Kindern, ist es gewohnt, sich durchzubeissen. Genoud sagt, schon Camus habe gewusst, dass niemand alleine glücklich sein könne. Sie hat Literatur studiert. Und Psychologie. «Die habe ich gut gebrauchen können.»
Als Asylbewerber ihr von Lohnabzügen erzählten, versprach Genoud, sich zu erkundigen. Sie stellte Ungereimtheiten fest. Denn erwerbstätige Asylsuchende sind zwar von Gesetzes wegen seit 1992 zur Rückerstattung von Fürsorgeleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden verpflichtet, weshalb zehn Prozent ihres Bruttolohnes durch ihre Arbeitgeber auf ein Sicherheitskonto des BfM überwiesen werden. Im Wallis aber wurden sie doppelt zur Kasse gebeten, indem zusätzlich der Kanton Abzüge machte. Dass diese Praxis nicht gesetzeskonform ist, hat das BfM nach eigenen Aussagen den Wallisern bereits 1996 klargemacht. Doch erst acht Jahre später rangen sich die Behörden zu einem öffentlichen Eingeständnis durch. Hartnäckig hatte Genoud Fakten analysiert, Juristen beigezogen, die Medien mobilisiert.
Sozial- und Gesundheitsdirektor Thomas Burgener (sp) räumte Fehler ein. Doch er könne versichern, dass diese Praxis nach 1996 eingestellt worden sei. Die Behörden hatten Dossiers von 44 Asylsuchenden untersucht, es geht um total 146'000 Franken. Diese wurden an den Bund überwiesen. Doch als Regierungsrat Burgener die Summe 2005 zurückforderte, lehnte der damalige Justizminister Christoph Blocher mit der Begründung ab, das sei nicht mehr möglich: Die Asylbewerber hätten gegen die Schlussabrechung innert der gesetzlichen Frist Rekurs einreichen müssen.
Unter dem Eindruck des Bundesverwaltungsgerichtssurteils liess Burgener die Fälle indes durch den ehemaligen Neuenburger Regierungsrat Thierry Béguin aufarbeiten. Dieser stellt in seinem kürzlich veröffentlichten Gutachten fest, dass die Abzüge durch den Kanton zwar widerrechtlich, aber «ohne böse Absicht» erfolgt seien. Allerdings habe in dieser Frage in der Verwaltung ein Durcheinander geherrscht, weshalb Asylsuchende über ihre Rechtsvertreter zu Recht ihre legitimen Interessen verteidigt hätten. Rund 300 Asylsuchende sollen zwischen 1992 und 1996 geschädigt worden sein. «Es wäre recht und billig, wenn der Kanton sie entschädigen würde», findet Béguin, obwohl die Beschwerdefrist bei den meisten ungenutzt verstrichen sei.
Genau das will Thomas Burgener jetzt tun. «Wir haben eine moralische Verpflichtung dazu.»
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